RECHTSGEBIETE

Ich berate und vertrete Sie gern außergerichtlich und gerichtlich mit langjähriger Erfahrung in allen familien- und erbrechtlichen Angelegenheiten.

Familienrecht

Eheschließung

Sie wollen heiraten und möchten wissen, welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Ich berate Sie und Ihren zukünftigen Ehegatten gern, insbesondere im Hinblick darauf, ob Sie durch einen Ehevertrag die gesetzlichen Folgen der Eheschließung in bestimmten Punkten modifizieren wollen.

Trennung und Ehescheidung

Bei ersten Fragen zu Trennung und Scheidung berate ich Sie, begleite Sie durch die Trennungszeit, berate Sie hinsichtlich Ihrer Rechte (und Pflichten) und begleite Sie beim Abschluss einer Ehescheidungsfolgenvereinbarung vor. Auch vertrete ich Sie im gerichtlichen Ehescheidungsverfahren, sowie im Versorgungsausgleich, Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Hausratsaufteilung, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung sowie Nutzungsentschädigung der Ehewohnung, steuerlichen Aspekten Ihrer Ehe.

Elternunterhalt

Wenn Sie von Ihren Eltern oder aus übergegangenem Recht von einer Behörde auf Zahlung von Elternunterhalt in Anspruch genommen werden, berechne ich für Sie die möglichen Unterhaltsansprüche und vertrete Sie auch.

Erbrecht

Vor dem Erbfall

Sie möchten für den Fall Ihres Todes vorsorgen und Ihre Wünsche, was mit Ihrem Nachlass geschehen soll, rechtswirksam zu Papier bringen: welche Personen können zusammen in eine Erbengemeinschaft, welche sollten besser mit einem Vermächtnis abgefunden werden, gibt es Maßnahmen, die Erbschafts-/ Schenkungsteuer zu minimieren?. Sollen Personen, soweit es geht, von der Erbfolge ausgeschlossen werden. Sie wollen zu Lebzeiten bereits Vermögen übertragen unter Berücksichtigung der Schenkungssteuerrechte.

Nach dem Erbfall

Sie sind Erbe geworden bzw. es könnte sein, dass Sie etwas geerbt haben oder Pflichtteilsansprüche haben. Ist der Nachlass überschuldet, sollte das Erbe ausgeschlagen werden? Wie erhalten Sie Auskunft über den Bestand des Nachlasses und den Wert einzelner Immobilien und Nachlassgegenstände? Wie berechne sich die Erbschaftssteuer? Die Auseinandersetzung in der Erbengemeinschaft ist vorzunehmen – wenn möglich außergerichtlich.